AGB’s

 

1. Veranstalter

Die Event- und Marketing Agentur GetPeople e.K.,
Petrastraße 10, 32105 Bad Salzuflen

 

2. Schülerwettbewerb

Die Teilnahme zu diesem Schülerwettbewerb erfolgt ausschließlich zu den hier aufgeführten Bedingungen.

 

3. Teilnahme

Zur Teilnahme am Schülerwettbewerb muss entweder ein Foto, eine PowerPoint-Präsentation oder ein Kurzfilm (max. 2 Minuten) eingereicht werden. Eine detaillierte Erklärung in Text- oder Audioform muss bei dem Einreichen eines Foto, einer PowerPoint-Präsentation oder eines Kurzfilm beiliegen.

Das Anmeldeformular muss bis zum 10.Oktober 2018 bei der Agentur GetPeople, schriftlich oder per Mail vorliegen. Alle weiteren Formulare, sowie der Beitrag müssen bis zum 7. November 2018 per Mail oder via Fax an die Agentur GetPeople geschickt werden. Die Formulare befinden sich auf der Website: https://zukunft-und-ich.de/formulare/

Durch das Einreichen des Beitrages und der unterschriebenen Formulare, werden alle Wettbewerbsbedingungen, Datenschutzbestimmungen und die AGB’s von den Teilnehmern akzeptiert. Bitte als Betreff „Wettbewerb_GreenPictureAward“ angeben.

Kontakt:                 Muriel Vauth – Projektassistenz                      Tel:         05222 369040

E-Mail:                   get4@get-people.de                                         Fax:        05222 36904-120

 

4. Gewinne

Die Klassen der 6 besten eingereichten Beiträge werden auf den diesjährigen Schüler-Klimagipfel am 22. November 2018 in Bad Salzuflen eingeladen, wo sie innerhalb von 180 Sekunden ihren Beitrag vorstellen müssen. Einige Tage nach der Veranstaltung werden die Platzierungen von einer Jury ausgewertet und die Klassen über ihren Gewinn von der Agentur GetPeople kontaktiert.

Wettbewerbspreise

  1. Preis = 800€
  2. Preis = 500€
  3. Preis = 300€
  4. – 6. Preis = je 100€

 

5. Anmeldeschluss: 10. Oktober 2018

 

6. Einsendeschluss: 7. November 2018

 

7. Ermittlung der Gewinner

Nach Einsendeschluss entscheidet eine professionelle und nach gewählten Kriterien ausgewählte Jury, welche 6 eingereichten Beiträge bei dem Schüler-Klimagipfel am 22. November 2018, in Bad Salzuflen vorgestellt werden dürfen. Diese Klassen werden anschließend von der Agentur GetPeople kontaktiert und zum Schüler-Klimagipfel am 22. November 2018, in Bad Salzuflen eingeladen. Dort stellen die Projektverantwortlichen innerhalb von 180 Sekunden ihren Beitrag vor. Nach der Veranstaltung wird die Jury, anhand der Vorträge und der Beiträge die endgültige Platzierung ermitteln. Einige Wochen nach der Veranstaltung werden die Klassen der 6 vorgestellten Beiträge von der Agentur GetPeople kontaktiert und erfahren ihre Platzierung und den dazugehörigen Gewinn. Für die anschließende Überweisung des Gewinns, ist eine Bankverbindung des Lehrers erforderlich.

 

8. Inhalte der Projekte

Alle Beiträge müssen von den Teilnehmern selbst erstellt worden sein. Sollte herauskommen, dass ein Beitrag nicht von den Teilnehmern selbst erstellt wurde, wird dieser disqualifiziert. Zusätzlich darf nur Gema-freie Musik für die Projekte verwendet werden. Sollte dies nicht der Fall sein, muss eine Einverständniserklärung des Künstlers vorliegen, welcher mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, den Datenschutzbestimmungen, sowie den AGB‘s des Schülerwettbewerbs einverstanden ist. Alle abgebildeten Personen müssen mit der Veröffentlichung einverstanden sein. Von den abgebildeten Personen muss ein Formular vorliegen, womit dies bestätigt wird. Bei minderjährigen Personen hat dieses Formular von den Erziehungsberechtigten unterschrieben zu sein. Hinzu kommt, dass die abgebildeten Personen nicht in Situationen dargestellt werden dürfen, welche der Person sichtlich unangenehm, oder gefährlich sein kann.

 

9. Datenschutz und Verwendung der Teilnehmerdaten

Durch das Einsenden des Beitrages und der erforderlichen Formulare, willigen die Teilnehmer ein, dass sowohl ihr Name, als auch ihre Projekte vom Veranstalter veröffentlicht werden dürfen und der Verwendung für Pressezwecke einverstanden sind. Die persönlichen Daten der Teilnehmer werden zur Abwicklung des Wettbewerbs verarbeitet und gespeichert. Die im Rahmen des Wettbewerbs erfassten persönlichen Daten dienen ausschließlich der Ermittlung der Gewinner und werden keiner darüberhinausgehender Verwendung zugeführt, insbesondere nicht an Dritte übermittelt.

 

10. Änderung des Wettbewerbs

Der Veranstalter behält sich das Recht der jederzeitigen Unterbrechung oder Beendigung des Wettbewerbs ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen vor, insbesondere wenn die weitere Durchführung aus technischen oder rechtlichen Gründen nicht mehr gewährleistet werden kann. Änderungen im Ablauf, Programm und Veranstaltungsdatum des Wettbewerbs bleiben vorbehalten.

 

11. Übertragung der Rechte an den Entwürfen

Die Teilnehmer erklären sich mit der Teilnahme am Wettbewerb ferner damit einverstanden, dass die eingereichten Entwürfe durch den Veranstalter im Rahmen seiner Arbeit verwendet werden dürfen und räumen dem Veranstalter hierzu die erforderlichen einfachen Nutzungsrechte ein. Die Teilnehmer übertragen dem Veranstalter die einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte für alle bekannten Verwertungsarten. Insbesondere räumen die Teilnehmer dem Veranstalter die Rechte zu fotografischen, filmischen und drucktechnischen Nutzung der Wettbewerbswerke einschließlich der Produktion, Vervielfältigung, Verbreitung, Aufzeichnung und Wiedergabe online wie offline in nicht kommerzieller Weise ein. Der Veranstalter ist zur Veröffentlichung, Nutzung, Vervielfältigung berechtigt, aber nicht verpflichtet.

 

12. Haftung

Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für die Einreichungen. Einreichungen, die rechtsradikalen, faschistischen, pornographischen, Gewalt verherrlichenden Inhalt haben oder gegen geltendes Recht verstoßen und insbesondere Verletzungen von Strafrecht, Urheberrechten, Marken- und anderen Kennzeichnungsrechten, Persönlichkeitsrechten und sonstigen Rechten Dritter darstellen, dürfen nicht eingereicht werden, bzw. werden nicht berücksichtigt. Die Teilnehmer erklären daher, dass ihre Einreichung keinerlei Rechte Dritter verletzen und/oder eine Übertragung dieser Rechte entgegen stehen und stellt den Veranstalter insoweit von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Übertragung der Entwürfe ergeben, frei.

 

13. Sonstiges

Der Veranstalter unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.